
BGM
Betriebliches Gesundheits-management mit AKON


Steuerbefreite Gesundheitsförderung
1.
Zur qualifizierten Gesundheitsförderung und Motivation ihrer Mitarbeiter können Unternehmen unabhängig von Branche und Betriebsgröße nach § 3 Nr. 34 EStG die zertifizierten AKON Präventionsreisen steuerbefreit jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit bis zu 600,- Euro/Jahr Brutto für Netto bezuschussen.
2.
Der Kurskostenanteil für eine AKON Präventionsreise mit 2 Kursthemen beträgt 280,- . Damit ist ggf. eine mehrmalige Teilnahme in einem Jahr möglich.
3.
Die qualitätsgesicherten AKON Präventionsprogramme aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung werden als "Kompaktmaßnahmen", z.B. über ein verlängertes Wochenende, in ausgewählten Sternehotels in den schönsten Regionen Deutschlands und Europas durchgeführt.
Als Deutschlands führender Präventionsveranstalter bietet AKON Aktivkonzept jährlich mehrere tausend Reise- bzw. Kurstermine an.Vorteile für Unternehmen
BETRIEBLICHE
GESUNDHEITSFÖRDERUNG,
DIE SICH LOHNT!
GESUNDHEITSFÖRDERUNG,
DIE SICH LOHNT!
Durchschnittlicher Return-on-
Investment (ROI) von 2,7
Steuerliche Absetzbarkeit bis maximal 600,- Euro pro Person und Kalenderjahr gemäß § 3 Nr. 34 EStG (Externer Link zum BMG)
Lohnsteuerbefreite "Gesundheitsprämie": Ersparnis der Sozialnebenkosten (Arbeitgeberanteil) entsprechend der durch den Betrieb gewährten Zuschusshöhe
Mitarbeiterbindung
Ideal als Incentives oder Prämienersatz (alternativ Überstundenausgleich)
Mitarbeitermotivation
Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten um durchschnittlich 26% (IGA-Report)
Steigerung der Produktivität
Sinnvoller Urlaubsabbau
BMG-Förderung außerhalb der Arbeitszeit
Möglichkeit für positive Öffentlichkeitsarbeit
Steigerung der Sozialkompetenz und Vorbildcharakter
Durchschnittlicher Return-on-Investment (ROI) von 2,7 pro Euro
(Quelle: iga Report 2018)Aufwertung des Firmenimages
Frei wählbare Zuschusshöhe durch das Unternehmen
Hohe Attraktivität gegenüber Wettbewerbern (Employer Branding)
"Meine wichtigste Erfahrung als Manager ist die Erkenntnis,
dass die Mitarbeiter das wertvollste Gut eines Unternehmens sind
und damit auch das wichtigste Erfolgskapital."
Werner Niefer (ehem. Vorstandsvors. Mercedes Benz AG)
Vorteile für Arbeitnehmer:
ERHÖHTE LEBENSQUALITÄT!
Verringerung der gesundheitlichen Risiken und Beschwerden
Lohnsteuerbefreit - Ersparnis der Sozialnebenkosten (Arbeitnehmeranteil) aus der jeweiligen Höhe des Zuschussbetrages des Unternehmens z.B. bei Gewährung einer "Gesundheitsprämie"
Erhöhung der Lebensqualität
Verbessertes Gesundheitsverhalten
Positive Veränderung der gesundheitlichen Lebensgewohnheiten und des Gesundheitszustandes
Verbesserte Work-Life-Balance
Betrieblich geförderte Präventionsleistung
Verbesserte Work-Life-Balance
Ideal über ein verlängertes Wochenende
"Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit."
Ludwig Börne


Kooperation - Direktabrechnung zwischen AKON und Arbeitgeber
- Der vom Arbeitgeber definierte Zuschuss wird bei Buchung direkt in Abzug gebracht, so dass für Mitarbeiter lediglich ein geringer Eigenanteil verbleibt.
- Bequeme und vereinfachte Abwicklung besonders für mittlere und größere Unternehmen
- Individualisierte, kostenfreie Website im Unternehmens-CI und auf Zuschusshöhe basierende Preisdarstellung aller Angebote
- Monatliche Sammelabrechnung der Zuschüsse für den Arbeitgeber
- Keine zusätzlichen Kosten oder Servicegebühren im Rahmen einer Kooperation!
AKON BGM-Gutscheine
- Der Arbeitgeber erwirbt AKON BGM-Gutscheine in gewünschter Höhe und Anzahl und erhält eine Rechnung zur steuerlichen Absetzbarkeit nach § 3 Nr. 34 EStG.
- AKON BGM-Gutscheine können vom Arbeitgeber flexibel an Mitarbeiter zur zeitnahen oder späteren Nutzung ausgegeben werden.
- Bei Buchung wird der Gutscheinbetrag direkt abgezogen, so dass für die Mitarbeiter lediglich ein geringer Eigenanteil verbleibt.
- Die AKON BGM-Gutscheine eignen sich z.B. auch für spontane Prämien / Incentives und können je Mitarbeiter einmalig oder bis zum Erreichen des steuerbegünstigten Maximalförderbetrages auch in mehreren Tranchen ausgegeben werden.
Erstattung des Zuschusses durch den Arbeitgeber
Mitarbeiter übernehmen zunächst den Gesamtbetrag der gebuchten AKON Präventionsreise. Nach erfolgter Teilnahme erhalten diese auf Anforderung von AKON eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber zur möglichen Erstattung eines BGM-Zuschusses.