Kostenübernahme

Die Programme sind so angelegt, dass Ihr Eigenanteil als Teilnehmer aufgrund der Bezuschussung der Kurskosten durch Ihre BERGISCHE KRANKENKASSE in Höhe von bis zu 280,00 Euro auf ein Minimum begrenzt wird, und trotzdem ein kompaktes Angebot zur Verfügung steht.

Erstattet werden ausschließlich die reinen Kosten für die Präventionsleistung.

Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Ihre Krankenkasse grundsätzlich bei einer mindestens 80%igen Teilnahme an den Kursen möglich ist.

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Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Ihre Krankenkasse grundsätzlich bei einer mindestens 80%igen Teilnahme an den Kursen möglich ist.

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Kostenbeispiele

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Kostenbeispiele

AKON 4-Tage-Angebot

incl. 3 Übernachtungen mit Verpflegung und Kursteilnahme

Dauer

Halbpension

Kursprogramm

Gesamtkosten (Beispiel)

349,00

Kurskosten-Zuschuss Ihrer BERGISCHE KRANKENKASSE

-€ 280,00

Ihr Eigenanteil

69,00

AKON Wochen-Angebot

incl. 5 Übernachtungen mit Verpflegung und Kursteilnahme

Dauer

Halbpension

Kursprogramm

Gesamtkosten (Beispiel)

449,00

Kurskosten-Zuschuss Ihrer BERGISCHE KRANKENKASSE

-€ 280,00

Ihr Eigenanteil

169,00

Kostenabwicklung

Da wir nach Kursende den Zuschuss direkt an unseren Partner AKON Aktivkonzept leisten, zahlen Sie vor Kursbeginn lediglich Ihren jeweiligen Eigenanteil an AKON.

Sollten Sie uns bei Buchung keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung und des Reisepreissicherunsgscheines vor Reiseantritt um Überweisung des zu zahlenden Betrages auf das Konto der AKON:

Sparkasse Tauberfranken
IBAN: DE97673525650000017558
BIC: SOLADES1TBB

Sorglos buchen und reisen - der AKON Stornoschutz

AKON Stornoschutz

Der AKON Stornoschutz ist eine clevere Lösung für eine unbeschwerte Zeit bis zu Ihrem Reisebeginn.

Er dient Ihrer Absicherung bei unvorhergesehener Stornierung und kann einfach während des Buchungsvorgangs ausgewählt werden.

Ist Ihr Partner / Ihre Begleitung nicht bei der BERGISCHE KRANKENKASSE versichert?

Auch Mitglieder anderer gesetzlicher Krankenkassen können an unseren Präventionsprogrammen teilnehmen. Sprechen Sie mit dem Berater Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Höhe des Zuschusses. Es lohnt sich!

Die Bezuschussung erfolgt aufgrund unserer Erfüllung der Handlungskriterien des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zur Umsetzung der Primärprävention.

Alle Präventionskurse und Kursleiter der AKON sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nach § 20 SGB V geprüft und mit dem 'Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention' zertifiziert.