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Informationen für Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) / Landwirtschaftliche Krankenkasse
Die qualitätsgesicherten Kursangebote der AKON sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nach § 20 SGB V geprüft und zertifiziert.
Gemäß Satzung (§ 107 Abs. 3 der Satzung) erstattet die LKK 80 v. H. der Kurskosten. Eine AKON Präventionsreise umfasst zwei Kurse (Maßnahmen).
Bei 2 kombinierten Kursbausteinen (z.B. 95 € je Kurs) wäre das in diesem Fall ein Erstattungsbetrag von 152 €. Gefördert werden je Versicherter maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr.
Das bedeutet, dass Versicherte einen Kompaktkurs mit 2 integrierten Kursbausteinen im Kalenderjahr erstattet bekommen.
Bitte wenden Sie sich zwecks Genehmigung des Zuschusses vor Buchung an Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK).
Bei Bewilligung bezahlen Versicherte nach Anmeldung zunächst den Gesamtbetrag und erhalten nach erfolgter Kursteilnahme eine Teilnahmebescheinigung zur Abrechnung mit Ihrer LKK.
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