Informationen für Versicherte der Sachsen-Anhalt

Versicherte bezahlen nach Anmeldung zunächst den Gesamtbetrag und erhalten nach erfolgter Kursteilnahme eine Teilnahmebescheinigung zur Abrechnung mit Ihrer AOK Sachsen-Anhalt.


Ergänzender Hinweis für Versicherte mit Rehasport-Verordnung:

Ihr Hausarzt hat Ihnen Rehabilitationssport nach § 43 SGB V verordnet? Dann beachten Sie bitte bei Ihrer Buchung: Rehabilitationssport ergänzt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Um den Erfolg des Rehabilitationssports nicht zu gefährden, ist eine zeitgleiche Durchführung von Präventionsleistungen im Handlungsfeld "Bewegung" nach § 20 SGB V ausgeschlossen. Diese Angebote richten sich an gesunde Versicherte. Ergänzende Präventionsleistungen in den Handlungsfeldern "Ernährung" und "Stressbewältigung/Entspannung", die nach § 20 SGB V angeboten werden, können Sie gern auch zeitgleich in Anspruch nehmen.