Informationen für Versicherte der AOK Baden-Württemberg

Die qualitätsgesicherten Kursangebote der AKON entsprechen den Vorgaben des § 20 SGB V und sind somit bezuschussungsfähig.

Diese Angebote richten sich insbesondere an Personen, denen eine regelmäßige Teilnahme an mehrwöchigen Kursen an ihrem Wohnort aufgrund von privaten oder beruflichen Gründen (z. B. unregelmäßige Arbeitszeiten, Schichtarbeit oder familiären bzw. privaten Belastungen, beispielsweise durch Pflege / Betreuung von Kindern oder Angehörigen) nicht möglich ist. Wenn Sie zu den genannten Zielgruppen gehören, setzen Sie sich bitte vor Ihrer Buchung direkt mit Ihrer AOK in Verbindung und klären die Zuschussmöglichkeit ab. Versicherte bezahlen bei Bewilligung zunächst den Gesamtbetrag. Nach Kursende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Abrechnung mit Ihrer AOK.