BKK Pfalz AktivPLUS Katalog 2024

74 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Präventionsangebote der AKON Aktivkonzept e.K. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie gegenüber der AKON Aktivkonzept e.K. (im folgenden: „AKON Aktivkonzept“/“wir“/“uns“) auftreten. AKON Aktivkonzept tritt als Veranstalter für alle Kursprogramme mit Eigenanreise sowie des damit verbundenen, von Ihnen gebuchten Hotelaufenthaltes auf. 1.Anmeldung/Zahlung DieAngabenaufunsererWebseite stellen keine verbindlichenAngebotedar, sonderneineAufforderunganSie,unsdurcheineAnmeldungein verbindlichesAngebotaufAbschlusseinesReisevertrages zuunterbreiten. IhrAngebot istmitderÜbermittlungderAnmeldedatenanAKONAktiv- konzept verbindlich.DieAnnahme IhresVertragsangebotesdurchAKONAktivkonzepterfolgtdurchÜbermittlungeinerReisebestätigungperEmail oderpostalisch.Weichtdiese inhaltlich von IhremAngebotab, stellt sieeinneuesAngebotdar,anwelches sichAKONAktivkonzept fürdieDauer von10 Tagen gebundenhält.EinVertrag kommt indiesem Fallnur zustande,wennSiediesesAngebot innerhalbderBindungsfrist gegenüber AKONAktivkonzeptannehmen.DieAnnahme kannauchdurch Leistungeiner Zahlungerfolgen.EineBerichtigung von Irrtümernaufgrund von offensichtlichenDruck-oderRechenfehlernbleibtAKONAktivkonzeptbis zumReisebeginn vorbehalten. DerUmfangder vertraglich geschuldeten Leistungenergibt sichausden Leistungsbeschreibungen imOnline-KatalogoderdenPrintmediender AKONundderenPartnerkrankenkassenundausdenhieraufBezugnehmendenAngaben inderReisebestätigung. Der jeweiliganfallendeBetragunserer von Ihnen gebuchten Leistung istnachErhaltderReisebestätigung/Rechnung, spätestens28 Tage vor Reisebeginn, frühestens jedochwennSiedenSicherungsscheinerhaltenhaben,zur Zahlung fällig.EinenSicherungsscheinerhaltenSie zusammen mitderReisebestätigung/Rechnung für IhreBuchung.Bitte leistenSiealle ZahlungenmitAngabederBuchungs-/Rechnungsnummernuran: AKONAktivkonzepte.K. Sparkasse Tauberfranken IBAN:DE97673525650000017558 BIC:SOLADES1TBB DienotwendigenReiseunterlagenwerden Ihnen rechtzeitig vorReisebeginnübermittelt. Kinderpreise: Maßgeblich istdasAlterdesKindesbeiReisebeginn.Unabhängigdavon ist jedesmitreisendeKindunddessenAlterbeiderBuchunganzugeben. 2.Rücktritt (Stornierung)undRücktrittskosten Sie können jederzeit vorReisebeginn vonderReise zurücktreten (stornieren).Rücktrittskostenentstehenauchdann,wennSie keinVerschulden (wie z.B.Krankheit ) trifft.Esbleibt Ihnenunbenommen,denNachweis zuerbringen,dass im ZusammenhangmitdemRücktritt geringereKosten entstanden sind.AufVerlangenwirdAKONdieHöhederRücktrittskostenbegründen. Wirempfehlen in Ihremeigenen InteressedenAbschlusseinerReise-Rücktrittskosten-Versicherung. Im FalleeinesRücktrittswerdendieRücktrittskosten jeweilsausdem vollenGesamtbetragderReisekostenerrechnet,der sichausdemEigenan- teilundeinemetwaigenKassenzuschuss-Anteil zusammensetzt.DieRücktrittskosten staffeln sichwie folgt: bis zum15. Tag vorReisebeginn35%derReisekosten. Abdem14.bis8. Tag vorReisebeginn50%derReisekosten. Abdem7.bis2. Tag vorReisebeginn75%derReisekosten. Einen Tag vorReisebeginn,amAnreisetagoderbeiNichtanreise90%derReisekosten. Wirempfehlen zumbesserenNachweisdesRücktrittsden schriftlichenRücktritt.AlsRücktrittszeitpunkt giltdannderEingang IhresRücktrittschrei- bensbeiAKONAktivkonzept. Sie sindberechtigt, innerhalbeinerangemessenen FristaufeinemdauerhaftenDatenträger zuerklären,dass statt IhrereinDritter indieRechte undPflichtenausdemReisevertrageintritt.DieErklärung ist rechtzeitig,wenn sieAKONnicht späterals sieben Tage vorReisebeginn zugeht.Die Ersatzpersonmuss gegenüberAKONAktivkonzept schriftlichdieÜbernahmederReiseerklärenund indieRechteundPflichtendesReisevertrages eintreten. TritteinDritter indenVertragein,haftenSiemitdiesem gesamtschuldnerisch fürdenReisepreisunddiedadurchentstehendenMehrkosten. AKONdarfeineErstattung vonMehrkostennurdann fordern,wennund soweitdieseangemessenund tatsächlichentstanden sind.AufVerlangen wird IhneneinentsprechenderNachweisdarübererteilt, inwelcherHöhedurchdenEintrittdesDrittenMehrkostenentstanden sind. EineVerlegungdesKurstermins istbismax.30 Tage vorKursbeginndurch schriftlicheErklärungund gegeneineGebührmöglich.Die tatsächliche HöhederGebührerrechnet sichausdemAufwandunddendarausentstehendenKosten. Sollten Teilnehmer gemeinsameineUnterkunftmitDoppelzimmer-Unterbringung gebuchthaben,und trittnureinerdieser Teilnehmer vonder Reise zurück, istAKONAktivkonzeptberechtigt,den vollen Zimmerpreis vom verbleibenden Teilnehmer zu fordernoderdiesen -beiBerechnung desEinzelzimmerzuschlages - ineinemEinzelzimmerunterzubringen. 3.RücktrittdurchdenVeranstalter/Kündigung AKONAktivkonzept kannohneEinhaltungeiner Frist,wennSiedieDurchführungderReise trotzAbmahnungnachhaltig störenoder sich in solchemMaße vertragswidrig verhalten,dassdie sofortigeAufhebungdesVertrages gerechtfertigt ist, vomReisevertrag zurücktretenbzw.nach BeginnderReisedenReisevertrag kündigen.KündigtAKONAktivkonzept, sobleibtderAnspruchaufdenReisepreisbestehen.AKONAktivkonzept muss sich jedochdenWertdererspartenAufwendungen sowiediejenigenVorteileanrechnen lassen,dieauseineranderweitigenVerwendung dernicht inAnspruch genommenen Leistungerlangtwird,einschließlichetwaigerErstattungendurchandere Leistungsträger. AKONAktivkonzept kannbeiNichterreicheneiner vorgesehenenMindestteilnehmerzahl vomVertrag zurück treten,wenn inder jeweiligen LeistungsbeschreibungdieMindestteilnehmerzahlbeziffertwurde,der Zeitpunktangegebenwurde,bis zuwelchem Ihnen spätestensdie Rücktrittserklärung zugegangen seinmuss, inderReisebestätigungdieMindestteilnehmerzahlunddie spätesteRücktrittsfristangegebenwirdund aufdieentsprechendenAngaben inder Leistungsbeschreibung verwiesenwird. DerRücktritt ist Ihnen gegenüber spätestens20 Tage vorReiseantrittbeieinerReisedauer vonmehrals sechs Tagen, spätestens sieben Tagebei einerReisedauer vonmindestens zwei Tagenund spätestens48Stunden vorReisebeginnbeieinerReisedauer vonwenigerals zwei Tagen zu erklären.WirddieReiseausdiesenGründenabgesagt, soerhaltenSieden gegebenenfallseingezahltenEigenanteilunverzüglich, spätestens innerhalb von14 Tagennach ZugangderRücktrittserklärung, zurück.DarüberhinausgehendeRegressansprüche sindausgeschlossen 4.Unvermeidbare,außergewöhnlicheUmstände WirddieDurchführungderReise infolgebeiVertragsabschlussnicht vorhersehbarerunvermeidbarer,außergewöhnlicherUmständeam Bestimmungsortoder indessenunmittelbarerNähe,welchedieDurchführungderPauschalreiseoderdieBeförderung vonPersonenanden Bestimmungsorterheblichbeeinträchtigen, gestört, sindSieberechtigt, vondemVertrag zurückzutreten.SolcheUmstände liegen insbesondere dann vor,wenn sienichtderKontrollederVertragsparteienunterliegenund sichderen Folgenauchdannnichthätten vermeiden lassen,wenn alle zumutbarenVorkehrungen getroffenwordenwären. Im FalleinesRücktrittsnachdieser Ziff.5entstehen Ihnen keineKosten.AKONwird einenetwaigerhaltenenReisepreis innerhalb von14 Tagen zurückerstatten.DarüberhinausgehendeRegressansprüche sindausgeschlossen 5. Zuschussregelung -AbrechnungdesKrankenkassenanteils Beiden Leistungenhandeltes sichumwohnortfremdePräventionsmaßnahmennach §20SGBVmitauswärtigerUnterbringung. Esobliegt IhrereigenenVerantwortung, sichbei IhrerKrankenkasse vorabüberdiepraktizierten Zuschussregelungen zu informierenund entsprechende Zusagen fürdieErstattungderPräventionsleistungeneinzuholen.EineGarantieoderHaftung fürdieGewährungeines Zuschusses durchdieKrankenkasseanSiewird seitensAKONAktivkonzeptausdrücklichnichtübernommen. DieAushändigungeiner Teilnahmebescheinigungbzw.eineAbrechnungdesKrankenkassenanteils istnurdannmöglich,wennSieanmindestens 80%der jeweiligen gebuchtenKursangebote teilgenommenhabenundeinevtl.AnspruchaufPräventionszuschüsse fürdas jeweiligeKalenderjahr gegenüberderKrankenkassenochnicht verbrauchtwurde.WurdebeidenPräventionsangebotennurderEigenanteil füreinenKursteilnehmer entrichtet,und solltenachder TeilnahmeamKursprogrammeineAbrechnungmitderentsprechendenKrankenkassenichtmöglich sein,weil dieser Teilnehmernicht zuschussberechtigt ist,habenSieunddieser TeilnehmerdieDifferenz zumGesamtbetragderKursgebührennachträglich anAKONAktivkonzept zuentrichten. 6.Datenschutz DieVerarbeitungpersonenbezogenerDatenerfolgt imEinklangmitdendatenschutzrechtlichenRegelungen.UnsereDatenschutzerklärungfinden Sieunterwww .akon.de/datenschutz.html. SoweitSienichtwidersprechen, verwendenwir IhreDaten,umSieüberneueAngeboteund zur turnusmäßigenAuffrischungoderbeiAufbau- kursenderKursangebote zu informieren. SoweitwirSiebeiderEinholungderGenehmigungund/oderderAbrechnung gegenüber IhrerKrankenkasseunterstützen,willigenSie indie Weitergabeder fürdieGewährungdes ZuschusseserforderlichenDatenandieKrankenkasseund/oderAbrechnungsstelleein. 7. Leistungen/individuelle Zusatzleistungen FürUmfangundArtder Leistungen geltenausschließlichdieBeschreibungen,AbbildungenundPreisangaben indenOnline-Beschreibungen derAKONAktivkonzept sowiedieProgrammkataloge,die fürdenReisezeitraum gültig sind.ProspekteandererReiseveranstalter,Hotelprospekte etc.begründendeshalb keinen Leistungsanspruch gegenüberuns.Sonderwünsche,Sonderbedingungenetc. sind fürAKONAktivkonzeptnur dann verbindlich,wenndiese vonAKONAktivkonzeptausdrücklichbestätigtwerden.Hotelsbzw.Anbieter vonPräventionsleistungen sindnicht berechtigt, imNamen vonAKONAktivkonzeptweitergehende Leistungszusagen zumachen. Die vonAKON gegebenen vorvertraglichen InformationspflichtenüberwesentlicheEigenschaftenderReiseleistungen,denReisepreisundalle zusätzlichenKosten (gem.Art.250 §3Nr.1,3-5,7EGBGB)werdennurdannnichtBestandteildesReisevertrages, soferndies zwischenden Parteienausdrücklich vereinbart ist. 8. Leistungs-undPreisänderungen KanndieReise infolgeeinesUmstandes,dernachVertragsabschlusseingetretenund vonAKONAktivkonzeptnichtwider TreuundGlauben herbeigeführtworden ist,nicht vertragsgemäßdurchgeführtwerden, so istAKONAktivkonzeptberechtigt,Reiseleistungen zuändern, sofern dieAbweichung zurursprünglich gebuchten Leistungobjektivnichterheblich, fürSie zumutbar istunddenGesamtzuschnittder gebuchten Reisenichtbeeinträchtigt.Wirbehaltenuns vor,dieausgeschriebenenundbeiderBuchungbestätigtenPreise im FallderErhöhung von Abgaben fürbestimmte Leistungen,wie z.B.Hafen-oder Flughafengebühren,odereinerÄnderungder fürdiebetreffendeReise geltenden Wechselkurse, indemUmfang zuändern,wie sichderenErhöhungproPersonaufdenReisepreisauswirkt, sofernderReisebeginnmehrals vierMonatenachdemVertragsabschluss liegt.ÜbersteigendiesePreisänderungen5%desReisepreises, so sindSieberechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. DerRücktritt istunverzüglich,d.h. innerhalbeiner Frist von14 Tagenab ZugangderMitteilungüberdiePreiserhöhung gegenüberAKON Aktivkonzept zuerklären.WirdderRücktrittnicht innerhalbder Fristerklärt, giltdasAngebot zurPreiserhöhungalsangenommen.Dies gilt gleichfalls fürandereVertragsänderungen,wennAKONdiePauschalreiseauseinemnachVertragsschlusseingetretenenUmstandnurunter erheblicherÄnderungeinerderwesentlichenEigenschatderReiseleistungodernurunterAbweichnung vonbesonderenVorgabendesReisen- den,die InhaltdesVertrages geworden sind, verschaffen kann.ÜbernotwendigePreiserhöhungenwirdAKONAktivkonzeptSieunverzüglich informieren.Preiserhöhungenabdem20. Tag vorReiseantritt sindnicht zulässig.DasAngebot zur sonstigenerheblichenVertragsänderungen kannnichtmehrnachReisebeginnunterbreitetwerden. 9.Mindestteilnehmerzahl Fürdas ZustandekommeneinesKurstermins ist in jedemHoteleineMindestteilnehmerzahl zurKursdurchführungerforderlich.Diesedifferiert jenachHaus,OrtundEinrichtung.Soferndiese zueinembestimmten Terminnichterreichtwerden kann, istesderAKON vorbehalten,unab- hängigeinerwomöglichbereits zugestellten Terminbestätigung,denKursterminausdiesemGrundeabzusagen.Schadensersatzansprücheder Teilnehmer können indiesem Zusammenhang gegenüberderAKONAktivkonzeptnicht geltend gemachtwerden.Bereits geleisteteEigenanteile werden selbstverständlich, innerhalb von14 Tagen, zurückerstattet, sofern keine geeigneteErsatzbuchung zueinemanderen Termin,bzw. in eineranderenEinrichtungdenVorstellungender Teilnehmerentspricht. 10.Haftung Unsere vertraglicheHaftung fürSchäden,dienichtKörperschäden sind, istaufdieHöhedesdreifachenReisepreisesbeschränkt, a) soweiteinSchadendesReisendenweder vorsätzlichnoch grob fahrlässigdurchAKONAktivkonzeptherbeigeführtwirdoder b) soweitwir füreinendemReisendenentstehendenSchadenalleinwegeneinesVerschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich sind. Füralle gegendenVeranstalter gerichtetenSchadensersatzansprücheausunerlaubterHandlung,dienichtaufVorsatzoder grober Fahrlässig- keitberuhen,haftetderVeranstalterbeiSachschädenbis zuEUR4.100,-übersteigtderdreifacheReisepreisdiesenBetrag, istdieHaftung für SachschädenaufdieHöhedesdreifachenReisepreisesbeschränkt.DieseHaftungshöchstsummen gelten jeweils jeReisendenundReise. Ihnenwird indiesem Zusammenhang imeigenen InteressederAbschlusseinerReiseunfall-undReisegepäckversicherungempfohlen. Wirhaftennicht für Leistungsstörungen im Zusammenhangmit Leistungen,dieals Fremdleistungen lediglich vermitteltwerden (z.B.Sportver- anstaltungen,Ausflüge, Theaterbesuche,Ausstellungenusw.)unddie inderReiseausschreibungausdrücklichunterAngabe von Identitätund Anschriftdes vermitteltenVertragspartnersals Fremdleistung gekennzeichnetwerdenunddamiterkennbarnichtBestandteilderPauschalreise sindund getrenntausgewähltwurden.Die §§651b.651c,651w,651yBGBbleibenhiervonunberührt.DieKursteilnehmernehmenanden vonAKONangebotenenKursveranstaltungenaufeigenemRisiko teil. 11.Kontraindikationen DieKursangebotederAKON richten sichausschließlichan gesundeund vitalePersonen.BeiBedenkenwendenSieSichbittean IhrenArztder Sieberatenwird, inwieweitdieangebotenenKurse fürSie geeignet sind.EtwaigeVorerkrankungenoder körperlicheEinschränkungen/Behin- derungen sind gegenüberdemKursleiter vorOrt spätestens vorKursbeginnanzuzeigen,umdiesenachMöglichkeitberücksichtigen zu können. 12.Ausschluss vonAnsprüchenundVerjährung Ansprüchenachden §§651kbisnBGBmüssenSie iunverzüglich gegenüberAKONAktivkonzept geltendmachen.Ansprüchenachden §§ 651kbisnBGB verjähren in zwei Jahren.DieVerjährungsfristbeginntmitdem Tag,andemdieReisedemVertragnachenden sollte.Haben Sie solcheAnsprüche geltend gemacht, istdieVerjährungsfristbis zudem Tag gehemmt,andemAKONAktivkonzeptdieAnsprüche schriftlich zurückweist. 13.Mitwirkungspflicht/KündigungdurchdenReisenden Sie sind verpflichtet,beieventuellauftretenden Leistungsstörungen imRahmender gesetzlichenBestimmungenmitzuwirken,um zueiner BehebungderStörungbeizutragenundeventuellentstehendenSchaden gering zuhalten.SämtlicheBeanstandungen sindunverzüglich beiderAKON zu rügen.VoreinereventuellenKündigungdesVertrages sindSie verpflichtet,AKONAktivkonzepteineangemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. BittebedenkenSie,dass Leistungsträgerund/oderReiseleitungamOrt gelegentlicheineigenes Interessedaranhaben,unsnichtübereventu- elle Leistungsstörungen zu informieren.DerVortrageinerMängelrüge imHotelbzw.beiderOrtsreiseleitungersetztdeshalbausdrücklichnicht die fristgerechteMängelrügebeiAKONAktivkonzept. 14.Sonstiges DieEinteilungder ZimmerobliegtdemHotelier.Mehrbettzimmer könnennur von Zusammenreisenden gebuchtwerden.Dreibettzimmer sind inderRegelDoppelzimmermit Zustellbett. 15.UnwirksameKlauseln;Gerichtsstand,GeltendesRecht SollteneineodermehrereRegelungendieserAGBunwirksam sein, so ziehtdiesnichtdieUnwirksamkeitdes gesamtenVertragesnach sich. Ungültigeund/oderundurchführbareBestimmungenwerdenwireinvernehmlichdurch solcheRegelungenersetzen,dieunterBerücksichti- gungunserererbeider Interessenunddem gemeinsamen gewünschtenwirtschaftlichen Zweckmiteiner rechtswirksamenGestaltungmöglich sind.Entsprechendes giltauch fürVertragslücken, falls sichdieseherausstellen sollten. WennSieKaufmann, juristischePersondesöffentlichenRechtsoderöffentlich-rechtlichesSondervermögen sind, istausschließlicherGerichts- stand füralleausdemVertragsverhältnisunmittelbarodermittelbar resultierendenStreitigkeitenderSitz vonAKONAktivkonzept.Gleiches gilt, wennSie keinenallgemeinenGerichtsstand im Inlandhaben,SienachVertragsabschluss IhrenWohnsitzoder gewöhnlichenAufenthalt indas Ausland verlegthabenoderdieser zum ZeitpunktderKlageerhebungunbekannt ist. FürdenAbschlussunddieAbwicklung sämtlicherVerträge giltdasRechtderBundesrepublikDeutschland.DieGeltungdesUN-Kaufrechts (CISG)wirdausgeschlossen.WennSieVerbraucher sind,bleiben zwingendeBestimmungendesStaates, indemSiebeiVertragsschluss Ihren gewöhnlichenAufenthalthaben, vondiesemAusschlussunberührt. 16. Informationen zurOnline-Streitbeilegung Nach geltendemRecht sindwir verpflichtet,dieVerbraucheraufdieExistenzderEuropäischenOnline-Streitbeilegungs-Plattformhinzuweisen, die fürdieBeilegung vonStreitigkeiten genutztwerden kann,ohnedasseinGerichteingeschaltetwerdenmuss. FürdieEinrichtungder Plattform istdieEuropäischeKommission zuständig. SiefindendieEuropäischeOnline-Streitbeilegungs-Plattformhier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . 17.Beschwerde-undSchlichtungsstelle (Ombudsmann) im ZusammenhangmitderVersicherungsvermittlung BeiBeschwerden im ZusammenhangmitderVersicherungsvermittlung könnenSie sichandenVersicherungsombudsmanne.V. (Schlichtungs- stelle)wenden: Postfach080632 10006Berlin Telefon:08003696000 Fax:08003699000 E-Mail :beschwerde@versicherungsombudsmann.de https://www.versicherungsombudsmann.de 18. Informationen zurRichtlinie (EU)2015/2302 GemäßArtikel251EGBGB istAKONAktivkonzeptalsReiseveranstalter verpflichtet,miteinem FormblattalleReisenden vorBuchungeiner Pauschalreiseüber grundlegendeRechtederReisenden zuunterrichten.Dieses FormblattfindenSieaufSeite72 -bitte lesenSiediesdurch.

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