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Die meisten gesetzlichen Krankenkassen (weitere Krankenkassen auf Anfrage möglich) bezuschussen unsere Kurse mit 150,00 Euro bzw. 160,00 Euro. In nebenstehender Tabelle sind die Zuschusshöhen der Krankenkassen aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Ihre Krankenkasse lediglich bei einer mindestens 80 % Teilnahme an den Kursen möglich ist. Bezuschusst werden ausschließlich die reinen Kurskosten. Bitte beachten Sie ggf. die hinterlegten Zusatzinformationen (Infobutton anklicken). Sollte Ihnen die Erstattungsregelung Ihrer Krankenkasse nicht bekannt sein, informieren Sie sich bitte vor Kursantritt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenerstattung.
* angenommener Kassenzuschuss Mit unseren Partnerkassen rechnen wir Ihren Zuschuss direkt ab: Somit zahlen Sie nur Ihren Eigenanteil an AKON. Wenn Sie bei anderen bezuschussenden Kassen versichert sind oder als Selbstzahler gebucht haben, zahlen Sie zunächst den Gesamtbetrag. Nach erfolgter Kursteilnahme (mind. 80% des Kursprogrammes) erhalten Sie von AKON eine Teilnahmebescheinigung, um eine etwaige Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Sollten Sie uns auf dem Anmeldeformular keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie vor Kursantritt um Überweisung des zu zahlenden Betrages auf das Konto der AKON: Sparkasse Tauberfranken Kto-Nr.: 17558 BLZ: 673 525 65 Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die im Falle einer unvorhergesehenen Stornierung die anfallenden Kosten für Sie übernimmt. Hier können Sie direkt bei der "DIE EUROPÄISCHE" eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, alternativ bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl abzuschließen. |
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