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Reise- und Geschäftsbedingungen der AKON Aktivkonzept e.K.
Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten. AKON Aktivkonzept tritt für alle Kursprogramme mit Eigenanreise als Veranstalter sowie des damit verbundenen, von Ihnen gebuchten Hotel/- Klinik aufenthaltes auf. |
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1. Anmeldung/Zahlung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung ist mit Abgabe an die AKON verbindlich. AKON Aktivkonzept versendet eine schriftliche Terminbestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog oder den Printmedien der AKON und deren Partnerkrankenkassen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt.
Der jeweilig anfallende Betrag unserer von Ihnen gebuchten Leistung ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/ Rechnungsnummer nur an:
AKON Aktivkonzept e.K.
Sparkasse Tauberfranken
Kto. Nr. 17558
BLZ 673 525 65.
Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung aus Gründen der Automatisierung direkt nach erfolgter Terminbestätigung. |
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2. Umbuchung
Für den Zeitpunkt der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei AKON Aktivkonzept in Bad Mergentheim maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind innerhalb einer Frist, bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn, mit direkter Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AKON Aktivkonzept. Für Umbuchungen (Namensänderungen der selben Person bei gleich bleibenden Terminen ausgeschlossen) wird eine Gebühr von € 15,- je Person erhoben. |
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3. Rücktrittskosten
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden (wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt) trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Im Falle einer Stornierung der 4-tägigen Programme der AKON sind Stornokosten in Höhe von 79,00 Euro pro Person zu entrichten. Bei Stornierung von Angeboten mit einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen betragen die Stornokosten 99,00 Euro pro Person. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers des gebuchten Kurstermins ohne vorherige schriftliche Stornierung, wird der Gesamtpreis (Eigenanteil sowie der etwaige Krankenkassenanteil) zur Zahlung fällig. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. |
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4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung
AKON Aktivkonzept kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen - ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, - bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für AKON Aktivkonzept nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass AKON Aktivkonzept die dazuführenden Umstände zu vertreten hat.
Weiterhin ist ein Rücktritt vom Reisevertrag vor Kursbeginn seitens der AKON Aktivkonzept möglich,
sofern die notwendige Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung des Kurses nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Eigenanteil unverzüglich zurück.
Regressansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Überschwemmung, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. |
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5. Zuschussregelung - Abrechnung des Krankenkassenanteils
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der Leistung um wohnortfremde Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V mit auswärtiger Unterbringung handelt.
Es obliegt der eigenen Verantwortung des Teilnehmers, sich bei seiner Krankenkasse vorab über die praktizierten Zuschussregelungen zu informieren und entsprechende Zusagen
für die Erstattung der Präventionsleistungen einzuholen. Eine Garantie oder Haftung für die Gewährung eines Zuschusses durch die Krankenkasse an den Teilnehmer wird seitens
der AKON ausdrücklich nicht übernommen.
Wurde bei den Präventionsangeboten nur der Eigenanteil vom Kursteilnehmer entrichtet und sollte nach Teilnahme am Kursprogramm eine Abrechnung
mit der entsprechenden Krankenkasse nicht möglich sein, ist die Differenz zum Gesamtbetrag der Kursgebühren nachträglich an AKON Aktivkonzept zu entrichten.
Der Kursteilnehmer ist darüber informiert, dass eine Teilnahmebescheinigung bzw. eine Abrechnung des Krankenkassenanteils nur dann möglich ist,
sofern eine mindestens 80 %ige Teilnahme an den jeweiligen gebuchten Kursangeboten durch den Teilnehmer gewährleistet ist und der entsprechende Anspruch
für das jeweilige Kalenderjahr gegenüber der Krankenkasse noch nicht verbraucht wurde.
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6. Datenschutzbestimmungen.
Der Teilnehmer willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der AKON-Programme verarbeitet und genutzt werden, sofern diese zur Durchführung und Auswertung der Programme erforderlich ist. Gleichzeitig kann der Teilnehmer bei Neuangeboten und zur turnusmäßigen Auffrischung oder bei Aufbaukursen der Kursangebote informiert werden. |
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7. Leistungen/individuelle Zusatzleistungen
Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Online-Beschreibungen der AKON Aktivkonzept sowie die Programmkataloge, die für den Reisezeitraum gültig sind. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen Leistungsanspruch gegenüber uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für AKON Aktivkonzept nur dann verbindlich, wenn diese von AKON Aktivkonzept ausdrücklich bestätigt werden. Hotels bzw. Anbieter von Präventionsleistungen sind nicht berechtigt, im Namen von AKON Aktivkonzept weitergehende Leistungszusagen zu machen. |
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8. Leistungs- und Preisänderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von AKON Aktivkonzept nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist AKON Aktivkonzept berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Änderung der für die betreffende Reise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über notwendige Preiserhöhungen wird AKON Aktivkonzept Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. |
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9. Mindestteilnehmerzahl
Für das Zustandekommen eines Kurstermins ist in jeder Einrichtung eine Mindestteilnehmerzahl zur Kursdurchführung erforderlich. Diese differiert je nach Haus, Ort und Einrichtung grundsätzlich zwischen 5 und 6 Teilnehmern. Sofern diese aus mangelnder Bebuchung zu einem bestimmten Termin nicht erreicht werden kann, ist es der AKON vorbehalten, unabhängig einer womöglich bereits zugestellten Terminbestätigung, den Kurstermin aus diesem Grunde abzusagen. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer können in diesem Zusammenhang gegenüber der AKON Aktivkonzept nicht geltend gemacht werden. Bereits geleistete Eigenanteile werden selbstverständlich zurückerstattet, sofern keine geeignete Ersatzbuchung zu einem anderen Termin, bzw. in einer anderen Einrichtung den Vorstellungen der Teilnehmer entspricht. |
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10. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
c) für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis die Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die Kursteilnehmer nehmen an den von der AKON angebotenen Kursveranstaltungen auf eigenem Risiko teil. |
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11. Kontraindikationen
Die Kursangebote der AKON richten sich ausschließlich an gesunde und vitale Personen. Bei Bedenken wenden Sie Sich bitte an Ihren Arzt der Sie beraten wird, inwieweit die angebotenen Kurse für Sie geeignet sind. Der Teilnehmer ist darüber informiert dass etwaige Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen/Behinderungen gegenüber dem Kursleiter vor Ort spätestens vor Kursbeginn anzuzeigen sind, um diese nach Möglichkeit berücksichtigen zu können. |
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12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AKON Aktivkonzept schriftlich geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AKON Aktivkonzept die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. AKON Aktivkonzept tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Wir sind allerdings befugt, nach Reiseende die Anmeldung von berechtigten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen. |
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13. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der AKON zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, AKON Aktivkonzept eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Bitte bedenken Sie, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei AKON Aktivkonzept. |
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14. Sonstiges
Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett. |
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15. Gerichtsstand
Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen AKON Aktivkonzept oder etwaige Rechtstreitigkeiten das zuständige Amtsgericht Bad Mergentheim. |
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| Stand: Oktober 2009 |
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Feedback: Ihre Meinung ist uns wichtig! |
Um auch in Zukunft gezielt auf die Kundenwünsche und Anregungen eingehen zu können, haben wir für Sie ein Feedback Formular erstellt.
So können Sie nach Teilnahme an einem unserer Präventionskurse eine Bewertung auf unserer Homepage abgeben.
Unter allen Feedback-Einsendungen verlosen wir eine 4-Tages-Präventionsreise für eine Person in einem Haus Ihrer Wahl. |
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